Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Frauen und Mädchen, die aktuelle in einem Frisbeesportverein (Mitglied im DFV) Mitglied sind.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Was kann gefördert werden?
Es wird die Turnierteilnahme eines nationalen oder internationalen Turniers gefördert pro Person und Kalenderjahr. Förderfähig sind Start- und Turniergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten, sowie Verpflegung während des Turniers. Ausgaben müssen durch Rechnungen etc belegt werden können.
Antragstellung und Bewilligung
Anträge können bis zum 16.06.2024 gestellt werden. Eine Entscheidung der DGA wird für Juni/Juli erwartet. Gefördert wird die Teilnahme an nationalen Turnieren mit einer Summe bis zu 100€, die Teilnahme an internationalen Turnieren mit bis zu 500€.
Bewilligte Anträge werden innerhalb von 4 Wochen ausgezahlt, wenn der Antragstellerin Teilnahme-Nachweis und Belege übermittelt hat.
Anträge, die nicht innerhalb dieser Frist eingereicht werden, können berücksichtigt werden, solange die vorgesehenen Mittel noch nicht aufgebraucht ist. Sollte die Summe aller beantragten Mittel höher sein als der zur Verfügung stehende Förderetat, werden gegebenenfalls veränderte Auszahlungs- oder Abschlagsquoten festgelegt.
In Einzelfällen kann der Betrag auch als Vorschusszahlung zur Verfügung gestellt werden.
Kontakt für Fragen
Simone Gehrer, Referentin für Mädchen und Damen der DGA, frauen@discgolf.de
Diese Förderrichtlinien wurde vom der DGA am 19.01.2023 beschlossen und gilt für Maßnahmen beginnend mit dem Geschäfts- und Kalenderjahr 2023. Im Jahr 2024 entfällt die Altersgrende für die Förderung.