Zum 01.01.2019 hat die PDGA dem Disc-Golf-Regelwerk (d.h. den ‚eigentlichen‘ Spielregeln und dem Turnierhandbuch) ein sogenanntes ‚Update‘ verpasst. Tatsächlich stellt dies, um im Software-Vokabular zu bleiben, eher einen Patch dar, mit dem lediglich an etwa einem Dutzend Stellen im gesamten Text Verbesserungen vorgenommen wurden. Zudem handelt es sich meist um ‚kaum wahrnehmbare Änderungen der Wortwahl‘ (Zitat PDGA) mit denen missverständliche Formulierungen ersetzt wurden, um den intendierten Sachverhalt besser zur Geltung zu bringen.
Trotzdem stellt sich natürlich die Frage: Was hat sich 2019 geändert?
Regelheft
Betrachtet man den Regelteil, dann gibt es lediglich zwei Punkte, die in Hinblick auf eine substanzielle
inhaltliche Veränderung erwähnenswert sind:
Eine DropZone muss nicht wie eine Abwurfzone markiert sein, sondern kann auch als Punkt auf der Spieloberfläche ausgewiesen werden, von dem aus wie von einer (markierten) Scheibe aus geworfen wird. (8.02.05.C)
Beim zweiten Punkt, nämlich bei der notorisch schwer verständlichen Regel zum Pflichthindernis (in 804.02.B), ist es unklar, ob eine inhaltliche Änderung intendiert war.
Statt: -Ein Wurf hat ein Pflichthindernis verfehlt, wenn er, aus Richtung des Abwurfs kommend, eine Hindernislinie vollständig überquert (verkürzt formuliert), gilt nun:
-Ein Wurf hat ein Pflichthindernis verfehlt, wenn er, aus Richtung der letzten Lage kommend, eine Hindernislinie vollständig überquert.
Eine Stellungnahme des Regelkomitee-Vorsitzenden Conrad Damon in der Diskussion zu der Änderung deutet darauf hin, dass sie gedacht war, um U-förmigen Bahnen gerecht zu werden, d.h. Bahnen bei denen am Ende in Richtung des Abwurfs geworfen werden kann oder muss. Leider ist es aber offensichtlich, dass die neue Formulierung mindestens ebenso interpretationsbedürftig ist und sogar wahrscheinlich zu mehr Fällen führt, in denen eine wörtliche Auslegung der ursprünglichen Idee der Hindernisregel widerspricht.
Diese ist nämlich:
– Überquert eine Scheibe die Hindernislinie zuerst in Spielrichtung (d.h. der Richtung, in der das Hindernis passiert werden soll, grob gesprochen also auf dem Weg vom Tee zum Korb) und rollt oder fliegt nicht wieder über sie zurück, dann wurde das Hindernis verpasst und der nächste Wurf erfolgt von der DropZone.
-Überquert eine Scheibe die Hindernislinie dagegen zuerst in umgekehrter Richtung und rollt nicht wieder zurück, dann darf der Spieler die Hindernislinie mit seinem nächsten Wurf in Spielrichtung überwerfen. Es ist erstaunlich, dass sich eine im Prinzip so einfache Idee anscheinend so schwer in Worte fassen lässt und wir dürfen gespannt sein, wie die Hindernis-Regel im nächsten Jahr lauten wird.
Vielleicht noch am Rande erwähnenswert: in 809.03. A. ist jetzt ausdrücklich festgehalten, dass ein bloßes Fallenlassen der Scheibe keinen Übungswurf darstellt (dass es sich dabei auch um keinen Wurf handelt geht aus dem Q&A-Teil hervor).
Turnierhandbuch
Schwerwiegender sind dagegen die Änderungen im Turnierhandbuch. Diese betreffen vor allem die Strafen für das Fehlverhalten von Spielern, also der Verstoß gegen allgemeine Verhaltensvorschriften, die auch für deutsche PDGA-Turniere verbindlich sind und sich auch in der Bundesspielordnung wiederfinden.
Zwar wurde hier der Umfang des zu ahnenden Fehlverhaltens nicht erweitert (dazu aber noch eine Erläuterung, s.u.), aber der Spielraum des Turnierdirektors im Umgang mit solchen Verstößen wurde eingeschränkt und in der Praxis damit die Strafen für einige Verstöße verschärft. Während es in der 2018er Fassung dem Turnierdirektor für alle der explizit aufgeführten Verstöße (mit Ausnahme des Alkoholkonsums während einer Runde bei B-oder höher-klassigen Turnieren) anheimgestellt war, eine Verwarnung oder eine Disqualifikation auszusprechen, so sind nun fünf Vergehen direkt der Discqualifikation unterworfen:
- Betrügen, d.h. das absichtliche Übertreten der Regeln (um für sich selbst einen Vorteil oder für einen Mitspieler einen Nachteil zu erwirken)
- Körperliche Gewalt gegenüber Spielern oder irgendwelchen anderen Anwesenden
- Der Konsum oder das öffentlich sichtbare Mitführen von verbotenen Substanzen während der Runde. Unabhängig davon, welcher Art die Verbote sind (staatlich, lokal, turniergebunden etc.).
4a. Der Konsum oder das öffentlich sichtbare Mitführen von Alkohol während der Runde bei B-oder höherklassigen Turnieren.
4b. Der Konsum oder das öffentlich sichtbare Mitführen von Marihuana
Zudem wurde bei der Formulierung der Punkte 3-4b der Ausdruck ‚possession‘ durch ‚public display‘ ersetzt. Mit anderen Worten: der Flachmann darf jetzt zwar wieder mitgeführt werden, nur zeigen darf man ihn nicht und trinken darf man daraus sowieso nicht (es sei denn, er enthielte Hustensaft). Überraschenderweise gestrichen wurde der explizite Paragraph zum übermäßigen Alkohol-
Konsum bzw. zum betrunkenen Auftreten auf dem Turniergelände (auch außerhalb der Runden). Allerdings kann immer argumentiert werden, dass dies bereits unter der allgemeinen Beschreibung von nicht akzeptablem Verhalten enthalten ist.
Des Weiteren die restlichen relevanten inhaltlichen Änderungen im Turnierhandbuch:
-Das Zusammenstellen von Spielern zu sog. Feature Cards oder Super Groups in der ersten Runde zum Zwecke der Videoberichterstattung (etwa durch FROLF) ist jetzt auch dann erlaubt, wenn es sich bei dem Bericht nicht um eine Live-Übertragung sondern um eine spätere Veröffentlichung handelt (1.06.J)
-Ein Spieler darf nicht zwei oder mehr Caddies gleichzeitig haben (3.05.B)
-Es wird klargestellt, dass Strafen, die sich der Caddie einhandelt, ebenso für den Spieler gelten (3.05.C)
-Turnierdirektoren sind angehalten, Spieler bis 8 Jahre höchstens 18 Bahnen pro Tag und Spieler bis 10 Jahre nur so viele Bahnen wie zumutbar spielen zu lassen (1.13)
Einen Überblick über die Regeländerungen auf Englisch findet ihr hier:
https://www.pdga.com/news/pdga-official-rules-disc-golf-competition-manual-updated-2019
Die ‚upgedateten‘ deutschen Texte mit Markierung der geänderten Stellen findet ihr hier:
Regelheft mit geänderten Stellen:
und
Turnierhandbuch mit geänderten Stellen:
Von Frank Neitzel