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Kleine Regelkunde – Teil 13

30.5.2011 | Michl Priester. Diese Woche zollen wir an dieser Stelle der UnglĂŒckszahl 13 Tribut – gleichzeitig die Folgennummer dieser Ausgabe. Wir finden nĂ€mlich, dass es immer nur Pech ist, wenn man ein Pflichthindernis (Mandatory) verpasst!

Altbekannte Regeln sollen uns wieder einmal neu ins GedÀchtnis gerufen werden, Spielregeln, die nicht regelmÀssig zur Anwendung kommen, sollen an dieser Stelle den geneigten Lesern vorgestellt werden. Im Idealfall soll unsere Reihe an BeitrÀgen generelles Interesse an einer profunden Kenntnis der offiziellen Disc Golf Spielregeln wecken, und die AthletInnen animieren, sich auch einmal mit dem Regelbuch auseinanderzusetzen.

FĂŒr knifflige Regelfragen, Interpretationen und Ähnliches haben wir natĂŒrlich auch im Forum eine entsprechende Kategorie vorgesehen.

803.12 Pflichthindernisse

A. Ein Pflichthindernis (Mandatory) schrĂ€nkt den Weg ein, den eine Scheibe zum Ziel nehmen darf. Die Scheibe muss die korrekte Seite des Pflichthindernisses passiert haben, bevor die Bahn beendet werden kann. Sobald die Scheibe einmal die Hindernislinie auf der korrekte Seite des Pflichthindernisses mit vollem Umfang passiert hat, ist (selbst wenn die Scheibe nachfolgend die Hindernislinie wieder in umgekehrter Richtung passieren sollte) das Pflichthindernis fĂŒr den weiteren Spielverlauf an dieser Bahn außer Acht zu lassen.

(1) Die Hindernislinie ist die vom Direktor oder Kursdesigner ausgewiesene Linie, die bestimmt, ob eine Scheibe das Pflichthindernis passiert hat.

(2) Ist keine Linie ausgewiesen, gilt als Hindernislinie die Gerade, die senkrecht zur direkten Linie zwischen Abwurfzone und Pflichthindernis durch das Pflichthindernis verlÀuft.

(3) Ist im Falle eines doppelten Pflichthindernisses keine Linie ausgewiesen, gilt als Hindernislinie die Gerade, die durch beide Hindernisse und darĂŒber hinaus verlĂ€uft.

B. Ein Pflichthindernis gilt als verpasst, wenn die Scheibe, aus Richtung der Abwurfzone kommend, die falsche Seite der Hindernislinie ĂŒberquert und mit vollem Umfang hinter ihr zur Ruhe kommt.

C. Wurde ein Pflichthindernis verpasst, erhĂ€lt der Werfer einen Strafwurf und der nĂ€chste Wurf hat aus der fĂŒr dieses Pflichthindernis festgelegten Drop-Zone zu erfolgen. In FĂ€llen, wo keine Drop Zone festgelegt wurde, ist die folgende Lage nicht weiter als 5 m vom Pflichthindernis entfernt und 1 m hinter der Hindernislinie auf der richtigen Seite des Pflichthindernis zu markieren.

D. Wenn bei einer zu markierenden Lage die Spiellinie nicht an der korrekten Seite eines Pflichthindernisses vorbeifĂŒhrt, hat fĂŒr die Anwendung aller Regeln, die Markieren, Stand, Hindernisse und Erleichterung betreffen, das Hindernis selbst an die Stelle des Zieles zu treten. Hinsichtlich der korrekten Standposition ist dasjenige Pflichthindernis, das noch nicht passiert wurde und der Abwurfzone am nĂ€chsten liegt, als Ziel zu betrachten.

E. Verpasst ein Wurf ein Pflichthindernis, wird er entsprechend der Regel ĂŒber Pflichthindernisse (803.12) bestraft und die folgende Lage entsprechend bestimmt. Er wird nicht zusĂ€tzlich wegen anderer GrĂŒnde, wie etwa einer Lage im Aus oder ĂŒber zwei Meter, bestraft.