Quo vadis, Discgolf?
Wolfenbüttel. Am Samstag, dem 7. März 2015, treffen sich die Delegierten der Discgolf-Vereine im Deutschen Frisbeesportverband (DFV) e.V. im Jugendgästehaus am Seelinger Park im niedersächsischen Wolfenbüttel. Die Tagesordnung verspricht eine diskussionsreiche, zukunftsgerichtete Versammlung in deren Mittelpunkt die Anpassung der Abteilungsordnung auf die neuen Strukturen innerhalb des DFV steht.
Im vergangenen Jahr wurden in Rheinland Pfalz / Saarland, in Niedersachsen, in Nordrhein-Westfalen und in Bayern Frisbeesport-Landesverbände gegründet. Am 14. Februar 2015 ist der Frisbeesport-Landesverband Baden-Württemberg gegründet worden. Weitere Gründungen von Landesverbänden, unter anderem in Hessen und Brandenburg, stehen unmittelbar bevor.
Die Anpassung des DFV an die Strukturen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), deren Mitgliedschaft der DFV anstrebt, verlangen die Regionalisierung des Verbandes als notwendige Voraussetzungen für die Aufnahme in den organisierten Sport in Deutschland. Sollte dem DFV die Aufnahme im Dezember diesen Jahres gelingen, profitieren alle Frisbeesportvereine in Deutschland von dieser Aufnahme. Die öffentliche Förderung, sowohl im Breiten- als auch im Spitzensport, ist erheblich umfangreicher, wenn der DFV als Spitzensportfachverband in Deutschland anerkannt ist.
Schon bei der Discgolf-Europameisterschaft 2016, deren Austragungsort noch nicht festgelegt ist, könnten die Deutschen Discgolfer durch Mittel der Bundesrepublik gefördert werden, was eine finanzielle Entlastung der Sportler und zugleich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die vom Verband nominierten EM-Teilnehmer bedeuten würde. Voraussetzung für die staatliche Förderung ist neben der DOSB-Mitgliedschaft des DFV auch die Mitgliedschaft in der Europäischen Discgolf-Vereinigung EDGF. Gemeinsam mit dem Initiator Paul Francz vom Schweizer Frisbeesportverband haben Deutschland und Österreich diese Fach-Abteilung des Europäischen Flugscheiben-Verbandes (EFDF), die wiederum die Kontinentalvertretung im WFDF ist, gegründet. Formal müssen die Discgolfer am 7. März diese Mitgliedschaft bestätigen und ihre Unterordnung unter die Satzung und Beschlüsse der in der Schweiz angesiedelten EDGF beschließen.
Letztmalig, wenn die Delegierten die von der Abteilungsleitung vorgelegte neue Abteilungsordnung beschließen, sind die Vereine direkt auf der Bundesebene präsent. Ab der DGA-Versammlung 2016 entsenden gemäß Abteilungsordnungsentwurf die Landesverbände Delegierte. Die meisten deutschen Discgolf-Vereine gehören schon jetzt – beziehungsweise nach der Gründung des LV BaWü – Landesverbänden an. Knapp 70 Prozent der Vereine haben ihren Sitz in einem Bundesland mit eigenem Frisbeesport-Landesverband. Die meisten Vereine gibt es in Nordrhein-Westfalen (10), Niedersachsen und Baden-Württemberg (jeweils 9). Die Abteilungsordnung sieht eine Übergangsregelung mit vorgeschalteten Regionalkonferenzen für Vereine ohne LV vor. Davon wären aktuell nur wenige Vereine betroffen, da entweder die Gründung in Arbeit ist (Hessen, Brandenburg) oder die Länder nur wenige Vereine haben. Praktisch würden die Vereine in Brandenburg, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern derzeit ihre Vereinsdelegierten als Regionalkonferenz-Delegierte entsenden.
Die Zusammensetzung der Abteilungsleitung wird in der neuen Abteilungsordnung teilweise dem Wahlergebnis vom März 2014 in Eisenberg angepasst und teilweise neu organisiert. Der Abteilungsleiter (zur Zeit Werner Szybalski aus Münster) soll eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter bekommen, die oder der in Wolfenbüttel gewählt werden soll. Neben diesen beiden gehören zukünftig der Geschäftsführer (zur Zeit Andreas Runte aus Hamburg), der Finanzverantwortliche (zur Zeit Guido Klein aus Rüsselsheim) und der Sportdirektor (zur Zeit Wolfgang Kraus aus Trebur) der geschäftsführenden Abteilungsleitung an. Erweitert wird dieser Kreis durch den Jugendsprecher (zur Zeit Franz Schröer aus Münster), die Referentin für Öffentlichkeitsarbeit (zur Zeit Christine Schnettler aus Schwerte) und den Internationalen Koordinator (zur Zeit kommissarisch im Amt ist Frank Hellstern aus Oberkirch), der sich insbesondere um die Beziehung zwischen DFV und der PDGA kümmert. Neben diesen acht Personen kann die Delegiertenversammlung bis zu sieben weitere Mitglieder in die Abteilungsleitung wählen. Dazu gehören zum Beispiel eine Frauensportbeauftragte, ein Breitensportbeauftragter oder ein Datenschutzbeauftragter.
Eine wesentliche Änderung wird im Bereich der bisherigen DGA-Gremien vorgeschlagen. Im Zentrum steht die Schaffung eines Sportausschussses. Dieser Pflichtausschuss löst das bisherige GT-Gremium ab, erweitert die Befugnisse des bisherigen Gremiums und ermöglicht die Teilnahme aller Landesverbände sowie gewählter und ernannter Spezialisten an der sportfachlichen Diskussion innerhalb der DGA. Der Sportausschuss ist ein Pflichtgremium unter Vorsitz des Sportdirektors. Neben dem zukünftig vom Sportdirektor ernannten Referenten für die GermanTour, für den Breitensport sowie für Aus- und Fortbildung gehören der Jugendsprecher, der Internationale Koordinator sowie die von der Abteilungsleitung beauftragten Leistungssportkoordinatoren, eine Vorstufe für spätere Bundestrainer, dem Sportausschuss an. Jeder DFV-Landesverband entsendet zudem einen Vertreter in den Sportausschuss. Dieser kann Unterausschüsse bilden, um in kleineren Gruppen fest umrissene Aufgabengebiete zu bearbeiten. Dies wären zum Beispiel die Entwicklung und Absegnung der Übungsleiterausbildung im Discgolf oder die Begleitung der GermanTour Major beziehungsweise der Deutschen Meisterschaft.
Die diesem Beitrag vorangestellte Frage „Discgolf, wohin gehst du?“ dürfte in Wolfenbüttel klar beantwortet werden. Folgen die Delegierten den Vorschlägen der Abteilungsleitung wird die DGA innerhalb des DFV den Vorgaben des Dachverbandes und des organisierten Sports in Deutschland organisatorisch und personell gerecht. Zudem werden die Strukturen und Entscheidungswege transparenter und die Einzelpersonen im Discgolf erhalten erstmals auch individuelle Anfrage- und sogar Antragsrechte.
Bis zum Samstag, dem 14. Februar, müssen die Discgolfvereine ihre Delegierten schriftlich bennennen. Am 28. Januar haben die Vereine an die beim DFV offiziell gemeldete Vereinsemail einen Rundbrief des Abteilungsleiters erhalten, dem ein Delegiertenmeldeformular angehängt war. Nicht alle Vereine haben bislang die Meldung getätigt, was aber am Wochenende noch erfolgen kann.
Selbstverständlich können alle Discgolfer an der Versammlung teilnehmen. Allerdings müssen sie sich dafür bei der Abteilungsleitung per Email anmelden. Anträge für die Versammlung müssen schriftlich gestellt werden. Grundsätzlich können dies nur Mitgliedsvereine, die diese möglichst zügig der Abteilungsleitung zusenden müssen. Im Vorgriff auf die zu verabschiedende neue Geschäftsordnung, lässt die Abteilungsleitung aber auch Anträge von Discgolfern zu. Die Anträge müssen (schriftlich) begründet eingereicht werden und mit Ja oder Nein abgestimmt werden können. Um in Wolfenbüttel auf die Tagesordnung zu kommen, wird die Abteilungsleitung diese prüfen und als eigene Anträge zur Diskussion und Abstimmung stellen.
Die Versammlung beginnt am Samstag, dem 7. März 2015, um 9 Uhr im Jugendgästehaus Wolfenbüttel (Am Seeligerpark 1, 38304 Wolfenbüttel). Wer von Freitag auf Samstag oder Samstag auf Sonntag dort übernachten will, sollte sich selbst im Jugendgästehaus (Telefon: 0 53 31 / 7 30 99 50; Email: kontakt@jgh-wolfenbuettel.de) anmelden.
Die Tagesordnung sieht aktuell wie folgt aus:
– Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
– Protokoll der vergangen Versammlung
– Grußworte (Frisbeesport-Landesverband Niedersachsen, Tee-Timers Wolfenbüttel)
– Ehrung von Discgolfern
– Bericht der Abteilungsleitung (mit Aussprache)
– Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung
– Haushalt 2015 und Abrechnung 2014
– Beitrittsbeschluss zur EDGF
– Wahlen
– Anträge
– Juniorenförderung durch die DGA
– Frauen- und Mädchenförderung durch die DGA
– Fairness im Discgolf (Diskussion mit Impulsreferat)
– Verschiedenes